Bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen gibt es einige steuerliche Wahlmöglichkeiten, die optimiert auf Ihre konkrete steuerliche Situation ausgeübt werden sollten. So z.B.:
Ihrer Einkommensteuererklärung muss zukünftig die Anlage GSE (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und die Anlage AV (Anlagevermögen) zur EÜR beigefügt werden. Zudem müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung mit abgeben.
Bei der Erstellung der Gewinnermittlung stellen sich zum Teil folgende Fragen:
Bei all diesen Fragestellungen und Erklärungspflichten helfe ich Ihnen gerne weiter.
Steuerberater Gerd Beyer, Dipl.-Betriebswirt (FH)
Welserstrasse 14, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, Büro im Ortsteil Neunhof
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