Bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen gibt es einige steuerliche Wahlmöglichkeiten, die optimiert auf Ihre konkrete steuerliche Situation ausgeübt werden sollten.
So z.B.:
Ihrer Einkommensteuererklärung muss zukünftig die Anlage GSE (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und die Anlage AV (Anlagevermögen) zur EÜR beigefügt werden. Zudem müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung mit abgeben.
Bei all diesen Fragestellungen und Erklärungspflichten helfe ich Ihnen gerne weiter.
Steuerberater Gerd Beyer, Dipl.-Betriebswirt (FH)
Welserstrasse 14, 91207 Lauf a.d. Pegnitz, Büro im Ortsteil Neunhof
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