Steuererklärung für Ihre Photovoltaikanlage

Bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen gibt es einige steuerliche Wahlmöglichkeiten, die optimiert auf Ihre konkrete steuerliche Situation ausgeübt werden sollten. So z.B.:

  • Kleinunternehmerregelung oder Regelbesteuerung?
  • Sonderabschreibung oder lieber gleichmäßige Verteilung der Abschreibung?
  • Vorweg genommene Abschreibung (Investitionsabzugsbetrag) in Anspruch nehmen? 

 

Ihrer Einkommensteuererklärung muss zukünftig die Anlage GSE (Einkünfte aus Gewerbebetrieb), die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) und die Anlage AV (Anlagevermögen) zur EÜR beigefügt werden. Zudem müssen Sie eine Umsatzsteuererklärung mit abgeben.  

 

Bei der Erstellung der Gewinnermittlung stellen sich zum Teil folgende Fragen:

  • Welche Ausgaben kann ich ansetzen?
  • Wie behandle ich einkommensteuerlich die Umsatzsteuerzahlungen? 
  • Wie ermittle und bewerte ich einen evtl. Eigenverbrauch nach den Vorschriften des Einkommen- und Umsatzsteuerrechts?

Bei all diesen Fragestellungen und Erklärungspflichten helfe ich Ihnen gerne weiter.